Primus – Die Nummer 1 der Klettenherbizide im Frühjahr!
Sichere Wirkung gegen Unkräuter auch bei Kälte
Sehr breites Wirkungsspektrum einschliesslich Klette
Beste Verträglichkeit in allen Getreide-Arten
Gut mischbar mit Herbiziden, Wachstumsreglern, Fungiziden oder Insektiziden
Deutliche Synergieeffekte mit AHL
Keine Nachbaubeschränkungen
Wirkstoff: 50 g/l Florasulam Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Verpackung: Primus wird in drei Gebindegrößen angeboten: 250 ml, 1 l und 5 l
ANWENDUNGSEMPGEHLUNGEN: Gegen Klettenlabkraut, Kamille, Vogelmiere, Knöterich-Arten und weitere Unkräuter.
MISCHBARKEIT:
TANKMISCHUNGSMPFEHLUNG:
Bei zusätzlichem Auftreten von Stiefmütterchen, Taubnessel und Ehrenpreis: Primus 75 ml/ha + Artus** 50 g/ha
Bei zusätzlichem Auftreten von Unkräutern und Ungräsern wie Stiefmütterchen, Taubnessel, Windhalm: Primus 75 ml/ha + Concert** SX 100 – 125 g/ha in Wasser
Bei zusätzlichem Auftreten von Windhalm in der Gerste: Primus 100 ml/ha + Axial** 50 0,9 l/ha
Bei zusätzlchem Auftreten von Ackerfuchsschwanz: Primus 100 ml/ha + Axial** 50 1,2 l/ha
(** = Reg. Marken der Hersteller)
HINWEISE ZU TANKMISCHUNGEN:
Fungizide: In Tankmischungen mit azolhaltigen Fungiziden Primus nicht in Gerste einsetzen
Generell nur gut entwickelte Bestände behandeln. Bei Tankmischungen mit Wachstumsreglern kann es zu verstärkten Einkürzungen kommen
Bei Tankmischungen mit Spurenelementen oder AHL Markenware verwenden
ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN: Oberflächengewässer: Keine Abstandsauflagen. Regelungen der einzelnen Bundesländer beachten, keine Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern. Saumstrukturen: Keine Abstandsauflagen.
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1Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.